Hinweisgeberschutz
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Im Jahr 2019 hat die Europäische Union die Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, verabschiedet. Diese „Whistleblowing-Richtlinie“ hätte eigentlich bis zum 17. Dezember 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen.
Mit deutlicher Verspätung haben Bundestag und Bundesrat nach mehreren gescheiterten Anläufen und Anrufung des Vermittlungsausschusses Mitte Mai 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen, es soll im Juni 2023 in Kraft treten.
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