Rechtsberatung
Unsere branchenerfahrenen Juristen, die auch als Rechtsanwälte zugelassen sind, stehen Ihnen kompetent und leistungsstark bei vielen juristischen Fragen und Problemen zur Seite. Dabei arbeiten wir verständlich, persönlich und engagiert und sind stets auf die Interessen unserer Mitglieder bedacht. Die Verbandsjuristen sind nicht nur Fachleute im Arbeits- und Tarifrecht, sondern besitzen langjährige Erfahrung aus zahlreichen Anwendungsfällen aus der Druck- und Medienbranche. Wollen Sie auch von dieser Kompetenz profitieren?
Themen
Unser Portfolio
Individualarbeitsrecht
Individualarbeitsrecht
Gerne beraten wir Sie zu konkreten Fällen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und einzelnen Arbeitnehmern betreffen. Wir stehen Ihnen bei Fragen unterstützend zur Seite und vertreten Sie bei Bedarf auch vor Gericht. Hier ein Überblick über die möglichen Themen.
- Abmahnung
Abmahnung
Mit einer Abmahnung wird ein konkreter Pflichtverstoß eines Arbeitnehmers gerügt. Mit der Beanstandung geht die Aufforderung einher, derartige Pflichtverstöße künftig zu unterlassen, um eine Kündigung zu vermeiden. Wir helfen Ihnen dabei, Pflichtverstöße zu bewerten und Abmahnungen oder Ermahnungen rechtssicher zu formulieren.
- Befristung
Befristung
Arbeitsverträge können zeitlich befristet werden und enden automatisch nach Ablauf der Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Grundsätzlich kann eine Befristung ohne oder mit Sachgrund erfolgen. Alternativ können Arbeitsverträge auch an die Erreichung eines bestimmten Zweckes gekoppelt werden. Wir unterstützen Sie bei der rechtswirksamen Ausgestaltung von befristeten Arbeitsverträgen, prüfen zulässige Sachgründe und unterstützen Sie im Falle von Entfristungsklagen.
- Elternzeit
Elternzeit
Arbeitnehmer können in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes zu dessen Betreuung und Erziehung beruflich pausieren oder nur eingeschränkt arbeiten (Elternteilzeit). Wir beraten Sie hinsichtlich der zulässigen Ausübungsrechte der Arbeitnehmer, der Gestaltungsmöglichkeiten bei einer Elternteilzeit sowie dem Kündigungsschutz bei Elternzeit.
- Freistellung
Freistellung
In manchen Situationen, z.B. einem großen Vertrauensverlust oder im Nachgang einer Kündigung, will der Arbeitgeber den Arbeitnehmer „von einem auf den anderen Tag“ nicht mehr im Betrieb einsetzen. Im Gegenzug hat aber der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Beschäftigung. Wir prüfen für Sie die Möglichkeiten einer einseitigen Freistellung und unterstützen Sie bei Fragen zur Anrechnung anderweitigen Verdienstes.
- Kündigung
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses geht mit einer Vielzahl von rechtlichen und auch strategischen Fragen einher. Wird die Kündigung außerordentlich und fristlos oder ordentlich und fristgemäß ausgesprochen? Erfolgt die Kündigung aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen? Wir unterstützen Sie in jedem Stadium des Beendigungsprozesses und übernehmen selbstverständlich auch die Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht.
- Kündigungsschutzklage
Kündigungsschutzklage
Wird einem Arbeitnehmer gekündigt, kann er gegen diese Kündigung mit einer sogenannten Kündigungsschutzklage gerichtlich vorgehen. Ziel einer Kündigungsschutzklage ist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses und die Feststellung, dass die Kündigung unwirksam war. Im Falle eines Kündigungsschutzverfahrens übernehmen wir für Sie die komplette Vertretung vor allen Arbeitsgerichten.
- Mobiles Arbeiten
Mobiles Arbeiten
Im Zuge der Corona-Pandemie wurde gezwungenermaßen eine Vielzahl von Arbeitsleistungen von zu Hause aus dem Home-Office erbracht. Auch nach der Pandemie wünschen sich viele Arbeitnehmer die Möglichkeit, jedenfalls teilweise von zu Hause aus arbeiten zu können. Auch für manchen Arbeitgeber kann es attraktiv sein, einen Teil der Arbeitsplätze ins Home-Office auszulagern. Ebenso auf dem Vormarsch sind moderne Bürokonzepte wie Shared-Desks und agile Teambüros. Bei all diesen praktischen Umsetzungen gehen rechtliche Fragestellungen z.B. zum Anspruch auf mobiles Arbeiten oder zur Ausgestaltung eines Heimarbeitsplatzes einher. Hierbei stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.
- Teilzeit
Teilzeit
Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können oder wollen weniger als die klassische 40-Stunden Woche arbeiten. Darüber hinaus wird sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern oft eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten gewünscht. Dabei ergeben sich sowohl für das einzelne Arbeitsverhältnis als auch für kollektivrechtliche Bereiche eine Vielzahl von Rechtsfragen. Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten und erarbeiten mit Ihnen die jeweils beste Lösung für Ihren Betrieb. Selbstverständlich unterstützen wir auch die nötigen Verhandlungen mit dem Betriebsrat.
- Versetzung
Versetzung
Soll einem Arbeitnehmer ein neuer/anderer Aufgabenbereich zugewiesen werden, stellt sich die Frage, ob darin eine Versetzung zu sehen ist. Wir helfen Ihnen bei der Einordnung der von Ihnen geplanten Maßnahmen, klären, ob Ihnen ein Weisungsrecht zusteht und ggfs. eine Mitbestimmung des Betriebsrates erfolgen muss.
- Weihnachtsgeld
Weihnachtsgeld
Im Zusammenhang mit der Zahlung des Weihnachtsgeldes stellen sich oftmals praktische Fragen wie z.B. “Woraus ergibt sich überhaupt der Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld”, “Erhalten auch Teilzeitkräfte Weihnachtsgeld”, “Können einzelne Arbeitnehmer von der Zahlung ausgeschlossen werden” oder “Kann das Weihnachtsgeld bei längerer Krankheit gekürzt werden?”. Diese oder auch andere Fragen beantworten wir Ihnen gerne.
- Mindestlohn
Mindestlohn
Mindestlohn ist der Lohn, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Arbeitsvertragsparteien und/oder sogar Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände mit einer tarifvertraglichen Regelung nicht rechtswirksam unterschreiten können. Mindestlöhne können für bestimmte Branchen und konkrete berufliche Tätigkeiten gelten (Branchen-Mindestlöhne) oder aber für ein gesamtes Wirtschaftsgebiet (allgemeiner Mindestlohn), wobei immer das Mindestlohngesetz zu beachten ist. Wir beraten Sie gerne in allen rechtlichen Fragen zum Mindestlohn.
Kollektivarbeitsrecht
Kollektivarbeitsrecht
Arbeitszeitkonten, Arbeitszeiterfassung
Arbeitszeitkonten sind eine Möglichkeit, Arbeitszeit flexibler zu gestalten. Dabei wird die tatsächlich geleistete Arbeitszeit des Arbeitnehmers festgehalten und mit der arbeits- oder tarifvertraglich vereinbarten Arbeitszeit saldiert, woraus sich jeweils Plussalden ("Zeitguthaben") sowie Minussalden ("Zeitschulden") ergeben können. Diese werden je nach Ausgestaltung fortlaufend ausgeglichen. Hintergrund sind oftmals eine schwankende Arbeitsauslastung des Betriebs oder die persönlichen Interessen der Arbeitnehmer zur besseren Berücksichtigung privater Belange. Da Arbeitszeitkonten in der Regel einheitlich und damit durch Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag eingeführt werden sollen, ist neben den gesetzlichen Vorgaben wie dem Arbeitszeitgesetz, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates zu beachten. Wir beraten Sie fachkundig zu gesetzlich möglichen und für Ihren Betrieb praktisch sinnvollen Lösungen und übernehmen bei Bedarf die Verhandlungen mit dem Betriebsrat hierzu.
Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bereits heute jeder Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers zu erfassen. Zur konkreten Art und Weise dieser Zeiterfassung wird aktuell ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales diskutiert. Wir erarbeiten für Sie praxisgerechte Handlungsempfehlungen zur Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht und halten Sie über die weiteren Entwicklungen stets auf dem laufenden Stand.
Betriebsratsanhörung, Gespräche mit dem Betriebsrat
Nach § 102 Abs. 1 BetrVG muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Kündigung anhören und ihm die Gründe für die Kündigung mitteilen. Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Betriebsrat nicht zuvor angehört worden ist. Dasselbe gilt, wenn die Anhörung mangelhaft erfolgt ist. Zu diesem Thema berät das Juristenteam im Einzelfall und erstellt rechtssichere Texte in formeller und materieller Hinsicht.
Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmung
Die Betriebsvereinbarung ist ein zentrales Instrument der Betriebsratsarbeit. Es handelt sich um eine Übereinkunft zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern die rechtsverbindlich ist und - genauso wie Gesetze oder Tarifverträge - das Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmer unmittelbar gestaltet. Betriebsvereinbarungen begründen Rechte und Pflichten für Arbeitgeber, Betriebsrat und Arbeitnehmer. Davon abzugrenzen sind Regelungsabreden.
Zahlreiche Angelegenheiten werden in Betriebsvereinbarungen geregelt. Das Themenspektrum ist vielfältig, es reicht von Kleiderordnung im Betrieb, über Rauchverbote, alle denkbaren Arbeitszeitmodelle wie beispielswiese Gleit- und Vertrauensarbeitszeit, über Details zu Urlaub, Arbeitsschutz, Bildschirmarbeit und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) bis hin zum Umgang mit Internet, E-Mail und Sozialen Medien. Auch Themen wie Mobile Arbeit oder Veränderungen der Arbeitsformen und Arbeitsbedingungen (Arbeit 4.0) können Gegenstand von Betriebsvereinbarungen sein.
Die meisten Themen betreffen die mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG)
Interessenausgleich
Ist eine Betriebsänderung in Ihrem Unternehmen geplant, muss der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend informiert werden. Im Rahmen des Interessenausgleichs wird dann darüber verhandelt, ob überhaupt eine Betriebsänderung durchgeführt werden soll, welchen Umfang sie gegebenenfalls hat und in welchem Zeitraum sie umgesetzt werden soll. Können Sie sich mit Ihrem Betriebsrat nicht auf einen Interessenausgleich einigen, kann jede Seite die Einigungsstelle anrufen, wobei diese eine Einigung nicht durch Spruch ersetzen kann. Der Betriebsrat kann also keinen Interessenausgleich erzwingen. Wir begleiten Sie in sämtlichen Stadien der Betriebsänderung, sorgen für eine rechtssichere Information des Betriebsrates und führen für Sie etwaige Einigungsstellenverfahren durch.
Kurzarbeit
Bei vorübergehendem Rückgang der Auftragslage kann oftmals zur Vermeidung von betriebsbedingten Kündigungen in den betroffenen Abteilungen Kurzarbeit eingeführt werden. Neben den gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld hat der Betriebsrat über die vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit mitzubestimmen. Wir sind Ihnen sowohl bei der Ausgestaltung von Betriebsvereinbarung als auch bei den Verhandlungen mit dem Betriebsrat behilflich.
Konsultationsverfahren und Massenentlassungsanzeige
Will ein Arbeitgeber einer großen Zahl von Arbeitnehmern (abhängig von der Betriebsgröße) kündigen, muss er vorab eine Massenentlassungsanzeige gegenüber der Agentur für Arbeit abgeben. Eine unterlassene oder fehlerhafte Anzeige führt zur Unwirksamkeit der Kündigungen. Bereits frühzeitig vor der Erstattung der Massenentlassungsanzeige muss das sogenannte Konsultationsverfahren in Textform eingeleitet werden. Ziel des Konsultationsverfahrens ist die umfassende Unterrichtung und frühzeitige Einbindung des Betriebsrats. Dem Betriebsrat soll es nach Sinn und Zweck des Konsultationsverfahrens möglich sein auf die unternehmerische Entscheidung des Arbeitgebers Einfluss zu nehmen. Wir empfehlen die Konsultation des Betriebsrates mit einem Unterrichtungsschreiben parallel zu der Aufnahme von Interessenausgleichsverhandlungen mit separatem Unterrichtungsschreiben einzuleiten. Wir unterstützen Sie bei der Einleitung und Durchführung des Konsultationsverfahrens und Abgabe der Massenentlassungsanzeige.
Sozialplan
Eine Betriebsänderung, über die der Betriebsrat umfassend zu informieren ist, kann zu wirtschaftlichen Nachteilen für die Beschäftigten führen, wenn z.B. im Rahmen einer Umstrukturierung Abteilungen verlegt oder gar verkleinert bzw. geschlossen werden. Ein Sozialplan ist eine schriftliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über einen Ausgleich oder eine Milderung dieser wirtschaftlichen Nachteile. Im Gegensatz zum Interessenausgleich geht es im Sozialplan nicht um die Betriebsänderung selbst, sondern allein um den Ausgleich von damit zusammenhängenden Nachteilen. Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht auf einen Sozialplan verständigen, kann jede Seite die Einigungsstelle anrufen. Können sich die Parteien auch bei den Verhandlungen in der Einigungsstelle nicht „freiwillig“ auf eine einvernehmliche Regelung verständigen, entscheidet die Einigungsstelle letztlich durch einen Spruch. Im Gegensatz zum Interessenausgleich kann der Sozialplan also vom Betriebsrat erzwungen werden.
Tarifrecht
Der Tarifvertrag ist im Tarifvertragsgesetz (TVG) geregelt. Nach dem Gesetzeswortlaut legt der Tarifvertrag die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien fest und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können. So werden insbesondere die vom Arbeitgeber zu zahlenden Gehälter, aber z.B. auch Urlaubsanspruch und Wochenarbeitszeit usw. häufig durch Tarifverträge geregelt.
Im Unterschied zu einem Einzelarbeitsvertrag, den ein Arbeitnehmer mit einem Arbeitgeber abschließt, wird ein Tarifvertrag für eine Vielzahl von Arbeitnehmern kollektiv und für einen festgelegten Zeitraum geschlossen. Dies erfolgt zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeber bzw. einer Arbeitgebervereinigung. Nach § 2 TVG können auch Zusammenschlüsse von Gewerkschaften und Vereinigungen von Arbeitgebern (Spitzenorganisationen) solche Verträge schließen, wenn sie hierzu von den Einzel-Verbänden bevollmächtigt wurden.
Durch Tarifverträge wird regelmäßig zugunsten der Arbeitnehmer von den gesetzlichen Mindeststandards des Arbeitsrechts abgewichen. Diese haben für die Parteien des Arbeitsverhältnisses aber auch eine Schutzfunktion, denn die Position des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber wird durch sie gestärkt. Für die Dauer ihrer Laufzeit sollen Tarifverträge für Frieden im Arbeitsverhältnis sorgen und Arbeitskämpfe verhindern.
Für die Betriebe der Druckindustrie (einschließlich Druckvorlagenherstellung, Druckformherstellung, Druck und Weiterverarbeitung, unabhängig von der Art des Druckverfahrens, gelten für einige unserer Betriebe Tarifverträge. Hier prüfen wir für Sie, ob und inwieweit Bestimmungen aus diesen Tarifverträgen für Ihre Betriebe gelten.
Reklamationen
Reklamationen
Ein jedes produzierendes Unternehmen wird früher oder später damit konfrontiert, dass ein Kunde die erhaltene Ware als mangelhaft reklamiert. Ist die Reklamation berechtigt, greifen die vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Wir prüfen für Sie, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt, ob Regressmöglichkeiten gegenüber vorgeschalteten Lieferanten bestehen und stehen Ihnen bei der Abwehr unberechtigter Reklamationen aktiv zur Seite.
Datenschutzrecht
Datenschutzrecht
Verarbeitungsverzeichnisse
Bei einer Unternehmensgröße von mehr als 250 Mitarbeitern sowie bei besonders schutzwürdiger oder risikobehafteter Datenverarbeitung muss ein sogenanntes Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten angelegt und gepflegt werden. Wir stellen Ihnen hierzu passende Muster bereit und unterstützen Sie tatkräftig bei der Anlage des Verzeichnisses.
Auftragsverarbeitungsvereinbarungen (AVV)
Wenn persönliche Daten an Dritte, z.B. einen Subunternehmer oder einen Kunden, weitergegeben werden, muss sichergestellt sein, dass ein vergleichbares Datenschutzniveau gegeben ist. Hierzu können und sollten sogenannte Auftragsverarbeitungsvereinbarungen geschlossen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Daten ins (Nicht EU-) Ausland übertragen werden. Wir stellen Ihnen hierzu passende Muster bereit und beraten Sie im Hinblick auf die notwendigen Vertragswerke.
Weitere Dienstleistungen
Weitere Dienstleistungen
Musterverträge und Branchen-AGB
Als weitere Dienstleistung stellen wir Branchen-AGB als Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Verfügung. Diese werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Daneben unterstützen wir bei der Überarbeitung von branchenüblichen Verträgen, z.B. Druckverträgen und beraten zu den Besonderheiten im Online-Geschäftsverkehr, von speziellen AGB über besondere Vorgaben beim Impressum einer Homepage bis hin zu Widerrufsklauseln.
Leitfäden
Bei aktuellen gesetzlichen Entwicklungen oder Ereignissen unterstützen wir Sie mit fundierten Leitfäden und Handlungsempfehlungen. So sind Sie stets auf dem aktuellen Stand und jederzeit rechtssicher unterwegs.