Manteltarifvertrag 2025

Nach dem Abschluss der Lohntarifverhandlungen 2024 befassen sich die Tarifparteien BVDM und die Gewerkschaft ver.di aktuell mit der Zukunft des Manteltarifvertrages (MTV).

In der Tarifrunde 2022 hatten sich BVDM und ver.di geeinigt, den Manteltarifvertrag befristet bis 31. Oktober 2024 zu verlängern. Seit dem 1. November 2024 wirken der Manteltarifvertrag und seine Anhänge nach. Der BVDM stellt ein „Tarifinfo“ zur Verfügung, das Betriebe verwenden können, um ihre Arbeitnehmer über die Bedeutung der Nachwirkung zu informieren.

Am 26. November 2024 und 23. Januar 2025 haben sich die Tarifparteien BVDM und ver.di zu Gesprächen über die Zukunft des Manteltarifvertrages und dessen Anhängen getroffen. Forderungen der Gewerkschaft, den Tarifvertrag unverändert wieder in Kraft zu setzen, haben die Arbeitgeber zurückgewiesen. Am 26. Februar 2025 wollen die Tarifparteien die Verhandlungen fortsetzen.

Material zum Manteltarifvertrag zum Download

Tarifinfo zur Nachwirkung des Manteltarifvertrages

Seit dem 1. November 2024 wirkt der MTV nach. In bestehenden Arbeitsverhältnissen gelten die tariflichen Arbeitsbedingungen daher wie bisher – ob ver.di-Mitglied oder nicht. Der BVDM stellt ein „Tarifinfo“ zum Download bereit, das Betriebe verwenden können, um ihre Arbeitnehmer über die Nachwirkung zu informieren.

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