Einstiegsqualifizierungen (EQ)

Einstiegsqualifizierungen (EQ) bieten für Unternehmen die Möglichkeit, während eines bezuschussten Praktikums Jugendliche kennenzulernen, die noch nicht in eine Ausbildung vermittelt werden konnten. Im Idealfall können diese in Ausbildungsverhältnisse übernommen werden.

Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum für noch nicht in Ausbildung vermittelte Jugendliche mit einer Dauer von 4 bis 12 Monaten. Über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann ein Zuschuss zur Praktikumsvergütung und eine Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung beantragt werden. Die Vorteile von Unternehmen bestehen darin, dass sich über Einstiegsqualifizierungen vielleicht auch offen gebliebene Ausbildungsstellen nachbesetzen lassen. Dabei gibt es keine Verpflichtung zur Übernahme der Praktikanten nach der Beendigung der Einstiegsqualifizierung. Zusätzlich wird benachteiligten Jugendlichen eine Chance gegeben, die entsprechenden Ausbildungsinhalte kennen zu lernen und ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Dabei können bereits während der EQ kostenfreie Unterstützungsleistungen der Assistierten Ausbildung (AsA) beispielsweise für Sprachkurse oder sozialpädagogische Betreuung in Anspruch genommen werden.

Ansprechpartner für interessierte Unternehmen ist der Arbeitgeber-Service. Auf der Seite der DIHK steht ein Einstiegsqualifizierungsvertrag zur Verfügung.

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Ansprechpartner
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Frank Fischer
Referent Bildungspolitik