Handwerksmeister/-in
Der Meisterbrief ist das Qualitäts- und Gütesiegel für Produkte und Leistungen des Handwerks. Wer einen Handwerksbetrieb führen und Lehrlinge ausbilden möchte, kann die handwerkliche Meisterprüfung ablegen. Mit dem Meisterbrief weisen Handwerker gegenüber ihren Kunden aus, dass sie können, was sie anbieten.
Allgemeines
Allgemeine Informationen
Meister gehören im Handwerk zur mittleren Führungsebene. Sie beherrschen die Technik und verfügen über das theoretische Hintergrundwissen, um Technik und Organisation im Griff zu haben. Sie haben den Überblick über organisatorische, personelle und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge, um sie in die Praxis umzusetzen. Ihr Hauptaufgabengebiet ist die Steuerung und Überwachung der Produktionsprozesse. Aber auch das Anleiten und Ausbilden ist eine ihrer Kernaufgaben.
Meisterabschlüsse sind in folgenden Handwerken möglich:
Buchbinder-Handwerk
Drucker-Handwerk
Siebdrucker-Handwerk
Flexografen-Handwerk
Prüfungsteile
Prüfungsteile
Die Meisterprüfung umfasst vier selbständige Prüfungsteile. Sie können unabhängig voneinander absolviert werden.
Teil I | Praktische Prüfung |
Teil II | Fachtheoretische Prüfung |
Teil III | Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung |
Teil IV | Berufs- und arbeitspädagogische Prüfung |
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien. Teil III der Meisterprüfung kann auch ablegen, wer die Zulassungsvoraussetzung nicht erfüllt.
Verordnungen
Verordnungen
Die Verordnungen sind erhältlich über: wbv Medien .