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Aktuelle Rechtslage zum Verfall von Urlaubsansprüchen und den Mitwirkungspflichten von Arbeitgebern

unternehmer nrw informiert: In den letzten Jahren haben der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Bundesarbeitsgericht (BAG) wesentliche Änderungen in der Rechtsprechung zu den Mitwirkungspflichten der Arbeitgeber bei der Urlaubsgewährung sowie zu den Voraussetzungen für den Verfall von Urlaubsansprüchen vorgenommen. Diese Entwicklungen haben erhebliche Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.