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Nachhaltigkeitsberichterstattung
Anwendungszeitpunkte der EU-Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CS3D) werden verschoben
TF 07/2025 + SP 12/2025
Für den Großteil der CSRD-berichtspflichtigen Unternehmen setzt die Berichtspflicht erst zwei Jahre später ein als ursprünglich vorgesehen. Damit einher geht auch eine zweijährige Verschiebung der Pflicht zur Taxonomieberichterstattung. Die CS3D-Sorgfaltspflichten greifen für die Kategorie der größten Unternehmen ein Jahr später.
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Ansprechpartner

Peter Skutta
Leiter Recht / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Fachanwalt für Arbeitsrecht


Stefan Brunken
Berater Arbeitssicherheit /
Umwelt & Nachhaltigkeit
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Gerald Walther
Berater Management & Controlling /
Nachhaltigkeit & Umwelt
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