Sozialpolitik

Bürokratieabbau - Viertes Bürokratieentlastungsgesetz und Verordnungsentwurf

SP 17/2024

Durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) und eine begleitende Verordnung sollen Bürger und Unternehmen von unnötiger Bürokratie befreit werden. Unter anderem soll die Textform künftig in vielen Fällen die Schriftform ablösen. Aufgrund der halbherzigen Herangehensweise des Gesetzgebers bleiben aber insbesondere im Arbeitsrecht Schriftformerfordernisse bestehen.

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Peter Skutta
Leiter Recht / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Fachanwalt für Arbeitsrecht