Sozialpolitik
Bürokratieabbau - Viertes Bürokratieentlastungsgesetz und Verordnungsentwurf
SP 17/2024
Durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) und eine begleitende Verordnung sollen Bürger und Unternehmen von unnötiger Bürokratie befreit werden. Unter anderem soll die Textform künftig in vielen Fällen die Schriftform ablösen. Aufgrund der halbherzigen Herangehensweise des Gesetzgebers bleiben aber insbesondere im Arbeitsrecht Schriftformerfordernisse bestehen.
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Ansprechpartner
Peter Skutta
Leiter Recht / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Fachanwalt für Arbeitsrecht