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Die europäische KI-Verordnung: Was Arbeitgebende jetzt wissen müssen
unternehmer nrw informiert: Seit dem 1. August 2024 gilt in der gesamten Europäischen Union die neue Verordnung für künstliche Intelligenz (KI). Diese europaweite Regelung ist direkt anwendbar und erfordert keine zusätzliche Umsetzung durch die nationalen Gesetzgebenden. Ziel der Verordnung ist es, einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Umgang mit KI-Systemen zu schaffen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat dazu ein Dokument entwickelt, das die relevanten Regelungen speziell für Arbeitgebende zusammenfasst. Dieses Dokument kann wertvolle Hinweise und Orientierungshilfen bieten. Mitgliedern stellen wir das Anwendungspapier zur Verfügung.