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Umwelt und Nachhaltigkeit
Förderung für gewerbliches Schnellladen bis 1. November 2024 beantragen
Unternehmen können seit dem 3. Juni 2024 eine Förderung des Bundes-ministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erhalten, um gewerbliche Schnellladeinfrastruktur für E-Pkw, E-Lkw und andere E-Nutzfahrzeuge zu errichten. Die Antragstellung ist noch bis einschließlich 1. November 2024 möglich. Gefördert werden gewerblich genutzte, nicht öffentlich zugängli-che Schnellladepunkte sowie der dafür notwendige Netzanschluss.
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Ansprechpartner
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Leiter Recht / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Fachanwalt für Arbeitsrecht
Stefan Brunken
Berater Arbeitssicherheit /
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Gerald Walther
Berater Management & Controlling /
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