Umwelt und Nachhaltigkeit
Hilfestellung zur Erstellung einer Lösemittelbilanz nach 31. BImSchV
T+F 18/2024
Seit dem 16. Januar 2024 gilt die überarbeitete 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (31. BImSchV). Die Verordnung betrifft Druckereien, deren Lösemittelverbrauch oberhalb bestimmter Schwellenwerte liegt. Mit ihr verschärfen sich einige Grenzwerte für Heatset-Rollenoffsetdruckereien. Zentraler Bestandteil zum Nachweis der Gesetzeskonformität ist die Lösemittelbilanz. Der BVDM stellt kostenfrei eine Hilfestellung für Mitgliedsbetriebe bereit.
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Ansprechpartner
Stefan Brunken
Berater Arbeitssicherheit /
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Gerald Walther
Berater Management & Controlling /
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