Informationen zur Rückzahlung der Corona-Hilfen
Während der Corona-Krise hat der Bund Unternehmen durch umfangreiche Soforthilfe-Programme unterstützt, um finanzielle Engpässe zu überbrücken. Diese Soforthilfen sollten allerdings nur genutzt werden, wenn tatsächlich eine Liquiditätslücke bestand. Unternehmen mussten daher nachträglich die Notwendigkeit der Hilfen belegen. Nach Ablauf der Frist am 30. September 2024 wurden nun Rückforderungsbescheide an diejenigen Empfänger verschickt, die keine entsprechenden Nachweise erbracht haben. Die Bundesländer bieten unterschiedlich ausgestaltete Fristen und Konditionen für Rückzahlung, Verzinsung und Stundung. In unserem Überblick erfahren Sie, welche Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg und Nordrhein-Westfalen gelten.
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