Interessenvertretung: Abfrage Druckereien medizinischer Beipackzettel
Der Umweltausschuss des EU-Parlaments formulierte am 19. März seinen Standpunkt zur Überarbeitung der EU-Richtlinie über Humanarzneimittel, einschließlich Artikel 63 (Beipackzettel). Er unterstützt den Vorschlag der Kommission, der es den Mitgliedstaaten erlauben soll, Beipackzettel ausschließlich in elektronischer Form vorzuschreiben. Der Umweltausschuss ergänzte jedoch die Forderung, dass die Mitgliedstaaten relevante Interessengruppen konsultieren müssen, bevor sie die Entscheidung treffen, keine Beipackzettel in Papierform mehr vorzuschreiben. Der BVDM wird sich diesbezüglich im Interesse unserer Verbandsmitglieder für den Erhalt gedruckter Beipackzettel einsetzen. Zu den geplanten Maßnahmen zählen u.a. die Einflussnahme auf den Entscheidungsprozess, die Mobilisierung anderer Interessenvertreter und das Herantreten an die Presse. Sie gehören zu den Unternehmen, die von der möglichen Abschaffung gedruckter Beipackzettel betroffen wären? Dann bitten wir Sie um kurze Mitteilung inkl. dem Namen des Betriebes, der Anzahl der Mitarbeitenden und dem Umsatz mit Beipackzetteln an info@vdmnw.de.