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Neuregelung zur Versteuerung und Verbeitragung von Abfindungen ab 2025
unternehmer nrw informiert: Zum 1. Januar 2025 trat im Zuge des Wachstumschancengesetzes eine wichtige steuerliche Änderung für Abfindungszahlungen in Kraft: Die neue Rechtslage müssen Arbeitgeber bei Auszahlung einer Abfindung wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beachten.