Umwelt und Nachhaltigkeit
Nachhaltiges Drucken
Novelle der 31. BImSchV erhöht Bürokratieaufwand für Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen
T+F 28/2023
In Kürze tritt die Novelle der 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (31. BImSchV) in Kraft. Die Verordnung betrifft Druckereien, deren Lösemittelverbrauch oberhalb bestimmter Schwellenwerte liegt. Die Novelle verschärft nicht nur die VOC-Grenzwerte, sondern stellt auch neue Anforderungen an das Erstellen und Prüfen von Lösemittelbilanzen.
Passwort vergessen?
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein. Anweisungen zum Zurücksetzen Ihres Passworts werden Ihnen umgehend per E-Mail zugesandt.
Ansprechpartner
Stefan Brunken
Berater Arbeitssicherheit /
Umwelt & Nachhaltigkeit
Umwelt & Nachhaltigkeit
Heinz Klos
Berater Produktion & Prozesse /
Nachhaltigkeit & Umwelt
Nachhaltigkeit & Umwelt
Gerald Walther
Berater Management & Controlling /
Nachhaltigkeit & Umwelt
Nachhaltigkeit & Umwelt