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Stellenausschreibungen: Handlungsempfehlung für Mitgliedsbetriebe aufgrund Urteil des LAG Düsseldorf

Um Ungleichbehandlungen schwerbehinderter Bewerber zu vermeiden, hat das LAG Düsseldorf entschieden, dass private Arbeitgeber bei der Übermittlung von Stellenanzeigen an die Bundesagentur für Arbeit gleichzeitig einen "betreuten Vermittlungsauftrag" erteilen müssen. Andernfalls wird nach § 22 AGG eine Diskriminierung vermutet. Der Fall ist beim Bundesarbeitsgericht anhängig, doch bis zur Klärung empfehlen wir die Einhaltung der Vorgabe. Erfahren Sie, worauf Sie jetzt achten müssen.

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Peter Skutta
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