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Lohnsteuer: Überarbeitetes BMF-Schreiben über die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine Neufassung des Schreibens zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) herausgegeben. Arbeitgeber sollten sich mit den Neuerungen vertraut machen – unternehmer nrw hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst.