Bundesrat stimmt Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) zu

unternehmer nrw informiert über die wesentlichen Inhalte des neuen Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG), das der Bundesrat am 5. Juli 2024 verabschiedet hat. Die meisten Regelungen treten am 1. August 2024 in Kraft, das Validierungsverfahren erst ab dem 1. Januar 2025. So wird sichergestellt, dass den beteiligten Akteuren ausreichend Zeit eingeräumt wird, sich auf das neue Verfahren angemessen einzurichten.

Validierung in der Berufsbildung

Das BVaDiG ermöglicht es, berufliche Kompetenzen ohne formale Ausbildung offiziell anerkennen zu lassen. Diese Validierung bescheinigt die Vergleichbarkeit mit einem Referenzberuf und ermöglicht die Zulassung zur Externenprüfung und Aufstiegsfortbildung, ersetzt jedoch keinen formellen Berufsabschluss. Antragsberechtigt sind Personen ab 25 Jahren mit einer Berufserfahrung, die mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit im jeweiligen Beruf beträgt. Menschen mit Behinderung sind von der Altersgrenze ausgenommen.

Digitalisierung in der Berufsbildung

Das Gesetz fördert die Digitalisierung in der Ausbildung. Ausbildungsverträge können künftig auch in Textform abgeschlossen werden. Ausbildungsinhalte können digital vermittelt werden, und Prüfende können sich virtuell zu Prüfungen zuschalten. Elektronische Abschlusszeugnisse sind möglich, sofern die Auszubildenden zustimmen.

Über unternehmer nrw

unternehmer nrw, mit Sitz in Düsseldorf, ist die Gesamtvertretung der Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände in NRW. Zu den Mitgliedern gehören landesweite Fachverbände, Wirtschaftsverbände sowie regionale Arbeitgeberverbände. Als Verband von Verbänden bündelt unternehmer nrw die Erfahrungen, Auffassungen und Ziele der Unternehmer in NRW. 

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Michael Becker
Leiter Akademie / Berater Bildung