Energiekrise: Härtefallhilfen KMU erweitert auf nicht-leistungsgebundene Energieträger
Die seit Ende März 2023 in Kraft befindlichen Härtefallhilfen werden auf zusätzliche Energieträger ausgedehnt.
Anfang April hatten wir Sie über den Antragsstart zu den NRW-Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen informiert. Aktuell hat das nordrhein-westfälische Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) mitgeteilt, dass die Härtefallhilfen Energie für KMU ab sofort auch für nicht-leistungsgebundene Energieträger beantragt werden können. Die seit Ende März 2023 in Kraft befindlichen Härtefallhilfen werden damit auf zusätzliche Energieträger ausgedehnt. Zu den Energieträgern gehören neben Heizöl und Holzpellets auch Flüssiggas, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks.
Den Zuschuss können Unternehmen beantragen, deren Beschaffungspreise sich im Jahr 2022 mehr als verdoppelt haben. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der Hauptsitz des Unternehmers muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Die Antragsstellung und Abwicklung erfolgt auch für die Programmerweiterung über die NRW.BANK.
Zur digitalen Antragsstellung bei der NRW.BANK und zu weiteren Informationen gelangen Sie hier. Eine zugehörige Pressemitteilung der Landesregierung können Sie hier nachlesen.
Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie informieren.