Wirtschaftspolitik
Energiemärkte
Sozialpolitik

Energiepreisbremsen: Erklärungen zur Arbeitsplatzerhaltungspflicht bis 31. Juli 2023 und Aktualisierung der Informationen des BMWK

SP 33/2023, WP 15/2023

Bis Ende Juli 2023 müssen Unternehmen, die hohe Entlastungssummen auf Grund der Energiepreisbremsen in Anspruch nehmen wollen, eine Erklärung zur Arbeitsplatzsicherung abgeben. Hierfür wurden nun E-Mail-Postfächer eingerichtet. Der Bundesverband Druck und Medien stellt ein Muster bereit, das BMWK hat seine Informationen zur Gas- und Strompreisbremse aktualisiert.

Ansprechpartner

Portraitbild von  Peter Skutta
Peter Skutta
Leiter Recht / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Fachanwalt für Arbeitsrecht
Portraitbild von  Maike Thielmann
Maike Thielmann
Beraterin Management & Controlling