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Energiepreisbremsen: Erklärungen zur Arbeitsplatzerhaltungspflicht bis 31. Juli 2023 und Aktualisierung der Informationen des BMWK
SP 33/2023, WP 15/2023
Bis Ende Juli 2023 müssen Unternehmen, die hohe Entlastungssummen auf Grund der Energiepreisbremsen in Anspruch nehmen wollen, eine Erklärung zur Arbeitsplatzsicherung abgeben. Hierfür wurden nun E-Mail-Postfächer eingerichtet. Der Bundesverband Druck und Medien stellt ein Muster bereit, das BMWK hat seine Informationen zur Gas- und Strompreisbremse aktualisiert.
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Ansprechpartner
Peter Skutta
Leiter Recht / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Fachanwalt für Arbeitsrecht