Umwelt und Nachhaltigkeit

Entwicklungen zu Chromtrioxid

T+F 15/2023

Am 20. April 2023 hob der Europäische Gerichtshof (EuGH) die bereits erteilte CTAC-Zulassung für Chromtrioxid mit sofortiger Wirkung auf. Die Verwendung des Stoffes ist für die derzeitige Chromtrioxid-Lieferkette in Europa somit nicht mehr offiziell autorisiert. Bis zu einer neuerlichen Entscheidung der EU-Kommission, die binnen eines Jahres nach dem Urteilsspruch zu treffen ist, darf Chromtrioxid allerdings weiter erzeugt und verwendet werden.

Anlass für die Entscheidung des Gerichts war eine Klage des Europäischen Parlaments gegen die Europäische Kommission. Anwender wie Tiefdruck- und Prägedruckbetriebe, die Chromtrioxid im Rahmen der CTAC-Autorisierung verwenden, dürfen dies vorerst unter den bekannten Sicherheitsauflagen weiter tun. Die Zulassung gilt nach dem Urteil jedoch längstens bis zum 20. April 2024 bzw. bis zu einer bis dahin noch zu treffenden Entscheidung der EU-Kommission.

Neben der CTAC-Autorisierung wurde im Frühjahr 2021 ein weiterer Zulassungsantrag bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) durch den Hersteller K.Walter eingereicht. Dieser ChromeXtend-Autorisierungsantrag ist von der aktuellen Entscheidung des EuGH nicht direkt betroffen. Über den ChromXtend-Autorisierungsantrag will der zuständige EU-Ausschuss Ende Juni 2023 beraten und gegebenenfalls abstimmen.

Der Zulassungsantrag ChromeXtend deckt die Verwendung von Chromtrioxid für horizontale Chromanlagen im Tiefdruck- und Prägebereich ab und soll den Anwendern gemäß der ECHA-Empfehlung für einen Überprüfungszeitraum (sogenannte Review-Periode) bis ca. Ende 2032 Planungs- und Produktionssicherheit geben. (bvdm)

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