Hinweisgeberschutz
Sozialpolitik
Hinweisgeberschutzgesetz – Ablauf der Übergangsfristen
SP 47/2023
Bis zum 17. Dezember 2023 müssen alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten interne Meldestellen für Rechtsverstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz einrichten. Der bvdm informiert in einem Merkblatt über die Anforderungen.
Passwort vergessen?
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein. Anweisungen zum Zurücksetzen Ihres Passworts werden Ihnen umgehend per E-Mail zugesandt.
Ansprechpartner
Peter Skutta
Leiter Recht / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Fachanwalt für Arbeitsrecht
Alexandra Braun
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Jan Kröger
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dominik Große Schönepauck, LL.M.
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Daniela Scheuer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht