infoKompakt zur 31. BImSchV am 15. Januar 2024
In Kürze wird die Novelle der 31. BImSchV voraussichtlich in Kraft treten. In einer infoKompakt-Onlineveranstaltung informiert der bvdm über die zu erwartenden Neuerungen für betroffene Anlagenbetreiber.
Die 31. Bundesimmissionsschutzverordnung verpflichtet Betreiber von Anlagen, die bestimmte Tätigkeiten mit organischen Lösemitteln durchführen, Maßnahmen zur Begrenzung der dabei entstehenden Emissionen an flüchtigen organischen Verbindungen zu treffen. Diese Regelung betrifft auch Druckereien, sofern sie eine bestimmte Jahresmenge an organischen Lösemitteln im Einsatz haben.
Gemeinsam mit der Regierung Oberbayern und dem Landesumweltamt informiert der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) in dem infoKompakt „Neue Anforderungen für Druckereien nach 31. BImSchV“ am 15. Januar 2024 von 14 bis 16 Uhr über die Novelle und die daraus folgenden zukünftigen Verpflichtungen für betroffene Unternehmen aus der Druckindustrie.
Die Referenten Dr. Richard Schlachta (Leiter des Sachgebiets Technischer Umweltschutz bei der Regierung von Oberbayern) und Robert Behm (bayrischen Landesamt für Umwelt) informieren über den aktuellen Stand der Novellierung der 31. BImSchV und welche Neuerungen sich daraus insbesondere für die Emissionsbegrenzungen ergeben. Ein besonderes Augenmerk wird beim infoKompakt auf die Erhöhung der Anforderungen an die Genauigkeit und Belastbarkeit von Lösemittelbilanzen gesetzt und welche Konsequenzen und Herausforderungen in den Betrieben der Druckindustrie zu erwarten sind.
Informationen zum infoKompakt „Neue Anforderungen für Druckereien nach 31. BImSchV“ sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des bvdm unter: https://www.bvdm-online.de/infokompakt/31_BImSchV. Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung ist für Mitglieder der Verbände Druck und Medien kostenfrei. Für Nicht-Mitglieder erheben wir eine Gebühr von 120 Euro zzgl. ges. MwSt.