Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Aktuelle Arbeiten zu Umsetzungsvorgaben
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) arbeitet an weiteren Umsetzungsvorgaben zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gem. § 20 LkSG. Insbesondere die Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette ist für Betriebe der Druck- und Medienbranche von hoher Relevanz.
Wir informieren Sie kontinuirlich über das seit 1. Januar 2023 geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es verpflichtet große deutsche Unternehmen dazu, in ihren Lieferketten auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzauflagen zu achten. Somit hat das Gesetz auch Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) innerhalb dieser Lieferketten.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) arbeitet an weiteren Umsetzungsvorgaben zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gem. § 20 LkSG.
Zu folgenden Themen hat das BAFA bereits Umsetzungsvorgaben veröffentlicht:
- Handreichung Risikoanalyse
- Handreichung Beschwerdeverfahren
- Handreichung Angemessenheit
- Handreichung Zusammenarbeit in der Lieferkette
- Executive Summary Zusammenarbeit in der Lieferkette
- FAQ Zusammenarbeit in der Lieferkette
- Berichtsfragebogen zur Berichterstattung
- FAQ zum LkSG
- Handreichung Kredit- und Versicherungswirtschaft
Die Dokumente können unter folgendem Link abgerufen werden:
BAFA - Überblick
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