Lieferketten-sorgfaltspflichtengesetz: BDI Bewertung zu BAFA Handreichung
Wie zuletzt auch seitens des Bundesverbandes Druck und Medien e.V. informiert, liegen neue BAFA-Handreichungen zu dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vor. Der BDI hat hierzu nun eine Kurzbewertung formuliert.
Wie zuletzt auch seitens des Bundesverbandes Druck und Medien e.V. im aktuellen Rundschreiben informiert, liegen neue BAFA-Handreichungen zu dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vor.
Der BDI hat hierzu nun folgende Kurzbewertung formuliert:
- Dass das BAFA die Angemessenheit und Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Zulieferer in der Handreichung betont, ist wünschens- und unterstützenswert, in der Praxis aber oft nicht umsetzbar. Vorgaben von Kunden ablehnen, kann nur, wer die entsprechende Marktmacht und den juristischen Durchblick hat. Gerade mittelständische Unternehmen haben meist keine ausreichenden Ressourcen und organisatorischen Strukturen, den Wildwuchs an eingehenden Anforderungen mit dem Gesetzestext und den BAFA-Handreichungen abzugleichen und auf Berechtigung zu prüfen. Viele Unternehmen sind schlicht überfordert und müssen kostenintensive externe Beratungen und Anwälte für rechtliche Prüfungen beauftragen.
- Parallel steigt die Rechtsunsicherheit bei Zulieferern im Ausland immer weiter. Es ist praxisfern, zu erwarten, dass ausländische Unternehmen zunächst in der BAFA-Handreichung nachlesen, welchen Anforderungen sie laut deutschem Gesetz tatsächlich nachkommen müssen und welchen nicht.
- Deutlich effektiver als immer mehr Zusatzerklärungen herauszugeben, wären offizielle Anerkennungen von Brancheninitiativen sowie eine Safe Harbour Regelung, sei es über einen Negativlistenansatz oder in Form einer Positivliste für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen in Regionen mit funktionieren Rechts- und Schutzsystemen, wie etwa innerhalb der EU.
Einen Überblick über alle bisherigen Handreichungen und sonstige Unterstützungsangebote finden Sie unter: https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Ueberblick/ueberblick
Wie vom BDI und anderen Wirtschaftsverbänden lange gefordert, findet sich dort nun auch der BAFA-Fragebogen zum Download sowie eine Linksammlung mit Informationen zum Ratifizierungsstand der Staaten zu den in der Anlage des LkSG aufgeführten Übereinkommen.
Enttäuschend ist, dass die Bundesregierung die Lieferkettenregulierung im Eckpunktepapier für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetzvollständig ausspart, obwohl die Aufwandsreduzierung dieses Gesetzes im Rahmen der vom Bundesjustizministerium durchgeführten Verbändeabfrage in den Zuständigkeitsbereichen des Bundeswirtschafts- und Bundesarbeitsministeriums als jeweils prioritär wichtigster Vorschlag mit dem größten Entlastungspotential genannt wurde.
Über weitere Entwicklungen werden wir Sie selbstverständlich informieren. Zudem plant unser Team der Verbandsjuristen ein informatives Webinar zu dem Thema im Herbst. Dazu erhalten Sie zeitnah entsprechende Detailinformationen.