Corona
Sozialpolitik
Möglichkeit zu Krankschreibungen per Telefon endet am 31. März 2023
SP 17/2023
Die befristete Corona-Sonderregelung, die die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit bei leichten Atemwegserkrankungen nach telefonischer Anamnese ermöglichst, läuft zum 31. März 2023 aus.
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Ansprechpartner
Peter Skutta
Leiter Recht / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Fachanwalt für Arbeitsrecht